Restnutzungsdauer-Gutachten - Immobilienbewertung Martin Kellermann

Direkt zum Seiteninhalt
Kurz-Gutachten
Verkehrswert-Gutachten
Restnutzungsdauer-Gutachten
Restnutzungsdauer-Gutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten wird erstellt, um die voraussichtliche Restnutzungsdauer einer Immobilie zu ermitteln. Dies ist insbesondere relevant, um eine höhere Abschreibung für Abnutzung (AfA) bei steuerlichen Angelegenheiten geltend zu machen. Hier sind die Gründe:
 
1. Steuerliche Vorteile: Durch ein Restnutzungsdauergutachten kann nachgewiesen werden, dass die Restnutzungsdauer einer Immobilie geringer ist als der allgemeine Abschreibungszeitraum. Dadurch kann die AfA beschleunigt und höhere jährliche Abschreibungen angesetzt werden, was die steuerliche Belastung reduziert.
 
2. Wirtschaftliche Realität abbilden: Ältere Gebäude oder solche mit baulichen Mängeln haben oft eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer. Ein Gutachten dokumentiert dies und ermöglicht eine realitätsnähere Abschreibung.
 
3. Anpassung des Abschreibungszeitraums: Das Gutachten führt zu einer Anpassung der jährlichen Abschreibung an die tatsächliche Nutzung, wodurch Investoren oder Eigentümer in kürzerer Zeit mehr von der Immobilie abschreiben können.
 
4. Optimierung der Investitionen: Eine höhere AfA verbessert die Liquidität und kann für Investoren die Attraktivität eines Projekts steigern, da höhere steuerliche Abschreibungen die jährliche Steuerlast senken.
 
Ein Restnutzungsdauergutachten ermöglicht somit eine steuerlich optimierte Abschreibung, die der tatsächlichen Nutzung der Immobilie besser entspricht.
Rufen Sie mich an und lassen Sie uns einen Termin vereinbaren.
Telefon 06500 / 918861, Telefax 06500 / 3218989
Zurück zum Seiteninhalt